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Barrierefreiheit: Betrifft das BFSG eure Website?

DRDaniel Remmers · Oktober 2026 · 4 Min. Lesezeit

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG. Seitdem fragen uns viele Betriebe: Muss unsere Website jetzt barrierefrei sein? Die kurze Antwort: Für viele reine Firmen-Websites nein, für Online-Shops und Buchungen durch Verbraucher oft ja. Hier steht, worauf es ankommt.

28.06.2025seit diesem Tag gilt das BFSG
unter 10Beschäftigte und max. 2 Mio. € Umsatz: Ausnahme für Dienstleistungen
100.000 €Bußgeld bei Verstößen, höchstens

Wen das BFSG betrifft

Das Gesetz gilt für bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher. Bei Websites geht es vor allem um den elektronischen Geschäftsverkehr: Wenn Privatleute auf eurer Website direkt einen Vertrag abschließen können, also etwas kaufen, buchen oder bezahlen, ist das BFSG für euch ein Thema. Typische Beispiele sind Online-Shops, die Buchung einer Ferienwohnung oder die Online-Buchung einer Handwerksleistung.

Wen es meist nicht betrifft

  • Reine Firmen-Websites, die Leistungen vorstellen, ohne dass man online kaufen oder buchen kann
  • Kontaktformulare und Chats, die nur der ersten Kontaktaufnahme dienen
  • Angebote ausschließlich für Geschäftskunden
  • Karriereseiten und Stellenanzeigen
  • Kleinstunternehmen mit Dienstleistungen, also weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme

Die Ausnahme für Kleinstunternehmen gilt für Dienstleistungen, und dazu zählt auch der Online-Shop. Für Hersteller und Händler bestimmter Produkte, etwa Computer oder E-Book-Reader, gelten eigene Regeln.

Was barrierefrei konkret heißt

Maßstab ist die europäische Norm EN 301 549, die auf die bekannten Web-Richtlinien WCAG verweist. Praktisch geht es um Dinge wie diese:

  • Texte mit ausreichendem Kontrast und vergrößerbarer Schrift
  • Alternativtexte für Bilder
  • Bedienung komplett mit der Tastatur, für alle, die keine Maus nutzen können
  • Formulare mit klaren Beschriftungen und verständlichen Fehlermeldungen
  • Untertitel für Videos
  • Informationen darüber, wie ihr die Anforderungen erfüllt

So prüft ihr, ob ihr betroffen seid

  1. Können Verbraucher online abschließen?Kann man auf eurer Website als Privatperson etwas kaufen, buchen oder einen Vertrag schließen? Wenn nicht, seid ihr in der Regel nicht betroffen.
  2. Seid ihr ein Kleinstunternehmen?Weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme? Dann gilt für Dienstleistungen die Ausnahme. Auszubildende werden dabei nicht mitgezählt.
  3. Bestandsaufnahme machenWenn ihr betroffen seid: Shop, Buchung und Bezahlung auf Kontraste, Tastaturbedienung, Formulare und Alternativtexte prüfen. Der kostenlose BIK BITV-Test hilft beim Einstieg.
  4. Mängel beheben und dokumentierenProbleme beheben, auf der Website beschreiben, wie ihr die Anforderungen erfüllt, und bei jeder größeren Änderung erneut prüfen.
Auch ohne Pflicht lohnt es sich: Gute Kontraste, klare Formulare und Untertitel machen eine Website für alle besser. Für ältere Kunden genauso wie für jemanden, der draußen in der Sonne aufs Handy schaut.

Was bei Verstößen droht

Zuständig ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen mit Sitz in Sachsen-Anhalt. Sie kann Mängel beanstanden und Bußgelder von bis zu 100.000 € verhängen. Dazu kommt das Risiko von Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände.

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Im Zweifel klärt eure Situation mit einem Anwalt oder eurer Kammer.

Kurz zusammengefasst

  • Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025.
  • Betroffen sind vor allem Shops und Buchungen für Verbraucher.
  • Kleinstunternehmen mit Dienstleistungen sind ausgenommen.
  • Barrierefreiheit lohnt sich auch ohne Pflicht.
Ihr seid nicht sicher, ob euer Shop betroffen ist?Wir schauen uns eure Website an und sagen euch, wo es hakt.
Website prüfen lassen
Quellen: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG); Zentralverband des Deutschen Handwerks, Praxis Recht: Barrierefreiheit von Webseiten. Stand Oktober 2026, keine Rechtsberatung.
Fragen

Kurz beantwortet (FAQ)

Muss unsere Firmen-Website barrierefrei sein?

Wenn man darauf nichts kaufen oder buchen kann, in der Regel nicht. Das BFSG betrifft vor allem Online-Shops und Buchungen für Verbraucher.

Gilt das BFSG für unser Kontaktformular?

Meist nicht. Kontaktformulare, die nur der ersten Kontaktaufnahme dienen, fallen in der Regel nicht darunter.

Wir sind ein kleiner Betrieb mit Online-Shop. Sind wir betroffen?

Mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme gilt für Dienstleistungen wie den Online-Shop eine Ausnahme.

Was passiert, wenn wir die Anforderungen nicht erfüllen?

Die Marktüberwachung kann Mängel beanstanden und Bußgelder bis 100.000 € verhängen. Außerdem sind Abmahnungen durch Mitbewerber möglich.

Reicht ein Barrierefreiheits-Plugin?

Meist nicht. Solche Overlay-Werkzeuge ändern die Darstellung, beheben aber selten die eigentlichen Probleme im Aufbau der Seite.

Gilt das auch für Geschäftskunden?

Nein, Angebote ausschließlich für Geschäftskunden sind nicht betroffen.